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| American Football:
(Kiel Baltic Hurricanes) |
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Klartext über Canes
Die Kiel Baltic Hurricanes Sport & Entertainment GmbH und deren
Gesellschafter Christoph Anders Medienmakler e.K. halten es aufgrund
vereinzelter Presseberichte und Aussagen Dritter für erforderlich die
Öffentlichkeit über den "status quo" der Partnerschaft mit den Canes zu
informieren: 1. Die GmbH ist Vermarkter, dh. gemäß Sportrechtesvermarktungsvertrag
(Auszug aus dem Sportrechtesvermarktungsvertrag:......Um die Finanzierung
des Vereins auf eine breite Basis zu stellen und sich den Zugang zu einer
professionellen Sportrechtesverwertung zu erschließen, hat der Vorstand des
ASC Kiel e.V. beschlossen, die Verwertung der durch die Vereinstätigkeiten
begründeten Rechte bezüglich der ersten Mannschaft langfristig auf eine
Vermarktungs- und Verwertungsgesellschaft zu übertragen, die durch den
Vermarkter geführt wird. Der Verein überträgt an den Vermarkter mit diesem
Vertrag das ausschließliche und übertragbare Recht, sämtliche aus der
Tätigkeit der 1. Mannschaft abgeleitete Werbe-, Namens-, Veranstaltungs- und
ähnliche Rechte des Vereins in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe
der Bestimmungen dieses Vertrages exklusiv und umfassend zu verwerten. Der
Vermarkter nimmt die darin liegende Abtretung an.) für die Vermarktung
zuständig. Christoph Anders Medienmakler e.K. hat bereits in der Saison 01
eine Summe iHv ca. DM 100.000,- an den Verein ohne Gegenleistung bezahlt,
um diesen vor dem vorzeitigen, finanziellen Zusammenbruch zu bewahren. 2. Die Auswahl des GmbH-Geschäftsführers erfolgte nach kaufmännischen,
nicht sportlichen Gesichtspunkten (Auszug des
Sportrechtevermarktungsvertrages als Beleg für den
Aufgabenbereich:...Ungeachtet des seitens des Vereines in tatsachlicher
Hinsicht zu gewahrleistenden Spielbetriebes übernimmt der Vermarkter neben
der von ihm gemäß zu entrichtenden Vergütung die im unmittelbaren
Zusammenhang mit dem Betrieb der ersten Herrenmannschaft entstehenden
Kosten, sofern er den kostenbegründeten Vereinbarungen vor deren Eingehung
ausdrücklich zugestimmt hat oder die Kostenentstehung sonst von ihm
veranlasst wurde. Unmittelbar dem Betrieb der ersten Herrenmannschaft im
Sinne des Satzes 1 zurechenbaren Kosten sind: -Gehälter der Profi
Spieler -Unterbringung der Profi Spieler - Mobilitat der Profi Spieler - Gehalt
des Headcoaches - Unterbringung des Headcoaches - Mobilität des
Headcoaches- Gehalt der Assistentcoaches - Incentivesystem für
einheimische Spieler als Aufwandsentschädigung in Absprache mit dem
Headcoach - Reise und Verpflegungskosten im Zusammenhang mit auswärtigen
Veranstaltungen inkl. Vorbereitungsspiele und Unterkunftskosten, soweit
eine solche der Zumutbarkeit wegen erforderlich ist. - Verpflegungskosten
des Teams bei allen Spielen (Teamzone) - Spielbälle entsprechend den
Regularien - Ersatzinvestitionen und Verbrauchsmaterial für Field
Equipment - Medizinische Betreuung während aller Spiele...). Die zu tragenden
Verluste des 1. Jahres liegen im Rahmen der Erwartungen. Insofern hat die
Geschäftsführung ihre Aufgabe erfolgreich erfüllt, obwohl der sportliche
Bereich hierzu wenig Anlaß und Hilfe geboten hat. Kaufmännisch steht der
Fortsetzung der Zusammenarbeit also nichts im Weg. 3. Die sportliche Führung lag und liegt ausschließlich beim Verein,
insbesondere die Verpflichtung deutscher Spieler und die Auswahl der
Coaches. Nach den Statuten des AFVD und der Landesverbande ist die
sportliche Führung und dadurch Fremdbestimmung des Vereins durch den
Vermarkter nicht zulässig. Die Verpflichtung des Headcoaches George M.
Kearney erfolgte daher auf Weisung des Vorstandes. Der Vertrag mit dem
Headcoach wurde mit der GmbH geschlossen, weil der Verein dies ohne
Verlust der Gemeinnützigkeit nicht hatte tun können. Eine eigene
Betriebsgesellschaft, die die Beschäftigung von Coaches oder
Profi-Spielern erlaubt, besitzt der Verein nicht. Kearney wurde Ende der Saison 2001 noch
als "Retter" der Canes gehandelt; die Verpflichtung der US-Spieler oblag
dem Headcoach, dem diesbezuglich vom Verein freie Hand gelassen wurde.
(Vertrage wie HC; der Verein schuldete den Sozialversicherungsträgern zu
diesem Zeitpunkt einen fünfstelligen DM-Betrag). Die Entscheidung für Head
Coach Grocholski, der 2001 in der Saison gefeuert wurde, hat der gleiche
Vorstand getroffen, der auch die Entscheidung für Kearney getroffen hat
und der jetzt offensichtlich den Vermarkter dafür verantwortlich machen
möchte. Der Versuch des Vermarkters, durch das Einfliegen von Shorty Bennett
(gewann mit den Vienna Vikings den Austrian Bowl) noch zu retten, was zu
retten ist, wurde vom Verein vereitelt, da er keine Rückendeckung erhielt. 4. Das sportliche Budget war dem Verein weit vor der Saison bekannt und
wurde akzeptiert. Die geplanten Gelder sind zur Auszahlung gelangt. Eine
Relegation wurde nicht geplant. (die Höhe ist mit den Aufwendungen der
GFL-Vereine in Stuttgart und Köln vergleichbar). 5. Die Kündigung der Sponsorenvertrage für die Saison 2003 ist eine
Vorsichtsmaßnahme, weil bei einem möglichen Abstieg (oder
Lizenzverweigerung), die Verpflichtungen der GmbH nicht erfüllt werden
könnten. Für die Saison 2002 wurden und werden alle Verträge erfüllt. 6. Die GmbH hat sich auf zehn Jahre an die Canes gebunden (Auszug des
Sportrechtevermarktungsvertrages: .....Der Vertrag beginnt am 01.Januar
2002 und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder der Parteien unter
Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des
Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals jedoch zum 31.12.2011.) und wird
diesen Vertrag selbstverständlich erfüllen, soweit die Canes für die
Saison 2003 eine gültige, auflagenfreie Spiellizenz für die erste Bundesliga/GFL
vorweisen können (Auszug des Sportrechtevermarktungsvertrages:....Der
Vermarkter ist unbeschadet des ß8 und auch ohne Vorliegen eines wichtigen
Grundes im Sinne von ß 626 Abs. 1 BGB berechtigt, den Vertrag in Ausübung
eines Sonderkündigungsrechtes außerordentlich und fristlos zu kündigen,
sofern: - Der Verein seitens des AFVD e.V. die Lizenz zur Teilnahme am
Spielbetrieb der 1. American Football Bundesliga in einer Saison nicht
erhält. -Dem Verein seitens des AFVD e.V. die Lizenz zur Teilnahme am
Spielbetrieb der 1. American Football Bundesliga nach Lizenzerteilung
wieder entzogen wird. - Der Verein aus sonstigen Gründen nicht am
Spielbetrieb der 1. American Football Bundesliga teilnimmt. ...). Bis zu
einer Entscheidung über die Lizenz und Spielklasse 2003 werden
vertragliche Verpflichtungen der GmbH erfüllt. Die GmbH ist weiterhin daran
interessiert, ihre Investitionen in Hohe von bisher Euro 250.000,- in der
Zukunft zurückverdienen zu können, soweit dafür eine Grundlage gegeben
ist. 7.Bei einem Abstieg der Canes müssen Verhandlungen geführt werden, ob und
in welcher Form die Zusammenarbeit fortgeführt werden kann. Die GmbH hat
ihr Interesse daran dem verbleibenden Vorstand Alexander Graf von
Perponcher bereits signalisiert. Die Frage, ob die allgemeine, vom
Vermarkter nicht zu beeinflussende organisatorische und finanzielle
Situation des Vereins eine Lizensierung in der 1. oder 2. Bundesliga
überhaupt erlaubt, ist damit aber noch nicht geklärt. 8. Die GmbH verfolgt die sportliche, organisatorische und finanzielle
Misere des Vereins seit einiger Zeit mit großer Sorge. Zu keiner Zeit hat
der Vermarkter es daran fehlen lassen, den Verein bei der Lösung dieser
Probleme zu unterstützen und wird dies auch weiterhin tun. Allerdings wird
dies nur möglich sein, wenn die andauernden Schuldzuweisungen für eigene
Versäumnisse gegen die GmbH ein Ende haben und statt der Suche nach einem
Schuldigen wieder die Suche nach Auswegen und Lösungen in den Vordergrund rückt. 9. Die GmbH weist daher anderslautende Presseberichte zurück. Christian Giza
(Pressesprecher)
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Autor: hh
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Artikel
vom 26.09.2002, 12:12 Uhr
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Terry Venables Ich denke, wenn die Geschichte sich wiederholt, können wir nochmal das Gleiche erwarten.
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