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American Football: (Kiel Baltic Hurricanes)
 
Klartext über Canes

Die Kiel Baltic Hurricanes Sport & Entertainment GmbH und deren Gesellschafter Christoph Anders Medienmakler e.K. halten es aufgrund vereinzelter Presseberichte und Aussagen Dritter für erforderlich die Öffentlichkeit über den "status quo" der Partnerschaft mit den Canes zu informieren:

1. Die GmbH ist Vermarkter, dh. gemäß Sportrechtesvermarktungsvertrag (Auszug aus dem Sportrechtesvermarktungsvertrag:......Um die Finanzierung des Vereins auf eine breite Basis zu stellen und sich den Zugang zu einer professionellen Sportrechtesverwertung zu erschließen, hat der Vorstand des ASC Kiel e.V. beschlossen, die Verwertung der durch die Vereinstätigkeiten begründeten Rechte bezüglich der ersten Mannschaft langfristig auf eine Vermarktungs- und Verwertungsgesellschaft zu übertragen, die durch den Vermarkter geführt wird. Der Verein überträgt an den Vermarkter mit diesem Vertrag das ausschließliche und übertragbare Recht, sämtliche aus der Tätigkeit der 1. Mannschaft abgeleitete Werbe-, Namens-, Veranstaltungs- und ähnliche Rechte des Vereins in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages exklusiv und umfassend zu verwerten. Der Vermarkter nimmt die darin liegende Abtretung an.) für die Vermarktung zuständig. Christoph Anders Medienmakler e.K. hat bereits in der Saison 01 eine Summe iHv ca. DM 100.000,- an den Verein ohne Gegenleistung bezahlt, um diesen vor dem vorzeitigen, finanziellen Zusammenbruch zu bewahren.

2. Die Auswahl des GmbH-Geschäftsführers erfolgte nach kaufmännischen, nicht sportlichen Gesichtspunkten (Auszug des Sportrechtevermarktungsvertrages als Beleg für den Aufgabenbereich:...Ungeachtet des seitens des Vereines in tatsachlicher Hinsicht zu gewahrleistenden Spielbetriebes übernimmt der Vermarkter neben der von ihm gemäß zu entrichtenden Vergütung die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb der ersten Herrenmannschaft entstehenden Kosten, sofern er den kostenbegründeten Vereinbarungen vor deren Eingehung ausdrücklich zugestimmt hat oder die Kostenentstehung sonst von ihm veranlasst wurde. Unmittelbar dem Betrieb der ersten Herrenmannschaft im Sinne des Satzes 1 zurechenbaren Kosten sind: -Gehälter der Profi Spieler -Unterbringung der Profi Spieler - Mobilitat der Profi Spieler - Gehalt des Headcoaches - Unterbringung des Headcoaches - Mobilität des Headcoaches- Gehalt der Assistentcoaches - Incentivesystem für einheimische Spieler als Aufwandsentschädigung in Absprache mit dem Headcoach - Reise und Verpflegungskosten im Zusammenhang mit auswärtigen Veranstaltungen inkl. Vorbereitungsspiele und Unterkunftskosten, soweit eine solche der Zumutbarkeit wegen erforderlich ist. - Verpflegungskosten des Teams bei allen Spielen (Teamzone) - Spielbälle entsprechend den Regularien - Ersatzinvestitionen und Verbrauchsmaterial für Field Equipment - Medizinische Betreuung während aller Spiele...). Die zu tragenden Verluste des 1. Jahres liegen im Rahmen der Erwartungen. Insofern hat die Geschäftsführung ihre Aufgabe erfolgreich erfüllt, obwohl der sportliche Bereich hierzu wenig Anlaß und Hilfe geboten hat. Kaufmännisch steht der Fortsetzung der Zusammenarbeit also nichts im Weg.

3. Die sportliche Führung lag und liegt ausschließlich beim Verein, insbesondere die Verpflichtung deutscher Spieler und die Auswahl der Coaches. Nach den Statuten des AFVD und der Landesverbande ist die sportliche Führung und dadurch Fremdbestimmung des Vereins durch den Vermarkter nicht zulässig. Die Verpflichtung des Headcoaches George M. Kearney erfolgte daher auf Weisung des Vorstandes. Der Vertrag mit dem Headcoach wurde mit der GmbH geschlossen, weil der Verein dies ohne Verlust der Gemeinnützigkeit nicht hatte tun können. Eine eigene Betriebsgesellschaft, die die Beschäftigung von Coaches oder Profi-Spielern erlaubt, besitzt der Verein nicht. Kearney wurde Ende der Saison 2001 noch als "Retter" der Canes gehandelt; die Verpflichtung der US-Spieler oblag dem Headcoach, dem diesbezuglich vom Verein freie Hand gelassen wurde. (Vertrage wie HC; der Verein schuldete den Sozialversicherungsträgern zu diesem Zeitpunkt einen fünfstelligen DM-Betrag). Die Entscheidung für Head Coach Grocholski, der 2001 in der Saison gefeuert wurde, hat der gleiche Vorstand getroffen, der auch die Entscheidung für Kearney getroffen hat und der jetzt offensichtlich den Vermarkter dafür verantwortlich machen möchte. Der Versuch des Vermarkters, durch das Einfliegen von Shorty Bennett (gewann mit den Vienna Vikings den Austrian Bowl) noch zu retten, was zu retten ist, wurde vom Verein vereitelt, da er keine Rückendeckung erhielt.

4. Das sportliche Budget war dem Verein weit vor der Saison bekannt und wurde akzeptiert. Die geplanten Gelder sind zur Auszahlung gelangt. Eine Relegation wurde nicht geplant. (die Höhe ist mit den Aufwendungen der GFL-Vereine in Stuttgart und Köln vergleichbar).

5. Die Kündigung der Sponsorenvertrage für die Saison 2003 ist eine Vorsichtsmaßnahme, weil bei einem möglichen Abstieg (oder Lizenzverweigerung), die Verpflichtungen der GmbH nicht erfüllt werden könnten. Für die Saison 2002 wurden und werden alle Verträge erfüllt.

6. Die GmbH hat sich auf zehn Jahre an die Canes gebunden (Auszug des Sportrechtevermarktungsvertrages: .....Der Vertrag beginnt am 01.Januar 2002 und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder der Parteien unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals jedoch zum 31.12.2011.) und wird diesen Vertrag selbstverständlich erfüllen, soweit die Canes für die Saison 2003 eine gültige, auflagenfreie Spiellizenz für die erste Bundesliga/GFL vorweisen können (Auszug des Sportrechtevermarktungsvertrages:....Der Vermarkter ist unbeschadet des ß8 und auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von ß 626 Abs. 1 BGB berechtigt, den Vertrag in Ausübung eines Sonderkündigungsrechtes außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern: - Der Verein seitens des AFVD e.V. die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 1. American Football Bundesliga in einer Saison nicht erhält. -Dem Verein seitens des AFVD e.V. die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 1. American Football Bundesliga nach Lizenzerteilung wieder entzogen wird. - Der Verein aus sonstigen Gründen nicht am Spielbetrieb der 1. American Football Bundesliga teilnimmt. ...). Bis zu einer Entscheidung über die Lizenz und Spielklasse 2003 werden vertragliche Verpflichtungen der GmbH erfüllt. Die GmbH ist weiterhin daran interessiert, ihre Investitionen in Hohe von bisher Euro 250.000,- in der Zukunft zurückverdienen zu können, soweit dafür eine Grundlage gegeben ist.

7.Bei einem Abstieg der Canes müssen Verhandlungen geführt werden, ob und in welcher Form die Zusammenarbeit fortgeführt werden kann. Die GmbH hat ihr Interesse daran dem verbleibenden Vorstand Alexander Graf von Perponcher bereits signalisiert. Die Frage, ob die allgemeine, vom Vermarkter nicht zu beeinflussende organisatorische und finanzielle Situation des Vereins eine Lizensierung in der 1. oder 2. Bundesliga überhaupt erlaubt, ist damit aber noch nicht geklärt.

8. Die GmbH verfolgt die sportliche, organisatorische und finanzielle Misere des Vereins seit einiger Zeit mit großer Sorge. Zu keiner Zeit hat der Vermarkter es daran fehlen lassen, den Verein bei der Lösung dieser Probleme zu unterstützen und wird dies auch weiterhin tun. Allerdings wird dies nur möglich sein, wenn die andauernden Schuldzuweisungen für eigene Versäumnisse gegen die GmbH ein Ende haben und statt der Suche nach einem Schuldigen wieder die Suche nach Auswegen und Lösungen in den Vordergrund rückt.

9. Die GmbH weist daher anderslautende Presseberichte zurück.

Christian Giza (Pressesprecher)


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Autor: hh
Artikel vom 26.09.2002, 12:12 Uhr
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